Mitglieder der Litauischen Gemeinschaft können sein:
Alle in der Bundesrepublik lebenden Litauer, Personen, die aus Litauen stammen sowie ihre Familienangehörigen.
Die Mitgliedschaft wird aufgrund eines schriftlichen Antrags durch Aufnahme seitens des Ortsverbandsvorstands erworben. Auf Wunsch können Mitglieder, auch ohne Zugehörigkeit zu einem Ortsverband, unmittelbar in ein vom Bundesvorstand geführtes Verzeichnis aufgenommen werden.
Die Mitglieder haben einen Solidaritätsbetrag, z.Z. € 24,- pro Jahr, zu entrichten (Nichterwerbstätige oder Arbeitslose € 12,-). Schüler, Studenten und Mittellose können sich von der Zahlung des Solidaritätsbeitrages befreien lassen.
Wenn Sie Mitglied in der Litauischen Gemeinschaft e.V. werden wollen, so füllen Sie bitte diesen Aufnahmeantrag aus und schicken Sie ihn an den nächsten Ortsverband oder direkt an den Bundesvorstand.