1. Höhe der Miete

Großer Saal (95,6m²) an einem Wochenende – 750 €
Großer Saal Tagesmiete (max. 8 Stunden) – 400 €
Kleiner Konferenzsaal an einem Wochenende – 350 €
Kleiner Konferenzsaal Tagesmiete (max. 8 Stunden) – 200 €
Gewölbekeller – 80 €
Sektempfang (max. 1 Stunde, je zusätzliche Stunde 35 €) – 100 €
Miete des Flügels während der Trauung – 50 €
Miete des Flügels für ein Konzert – 150 €
Stimmen des Flügels – 150 €
Aufsichtspersonal pro Std. und Person – 35 €
2. Mietsache
Die Litauische Gemeinschaft stellt dem Mieter für das angegebene Datum die Räumlichkeiten des Schlosses Rennhof sowie die Nutzung der Küche zur Verfügung. Die Nutzung der elektrischen Einrichtungen ist eingeschlossen.
Die maximale Personenanzahl beträgt 55/60 Personen mit Tischen und 90 Personen nur mit Bestuhlung. Bei Überschreiten der Personenzahl, kann die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden.
3. Geschirr
Das vorhandene Geschirr & Besteck kann genutzt werden.
Selbst mitgebrachtes Geschirr ist verschmutzt wieder mitzunehmen. Der Gebrauch der Spülmaschine gilt nur für das zur Verfügung gestellte Geschirr & Gläser der Litauischen Gemeinschaft.
4. Lärmschutz
Der Mieter hat auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Dazu sind die Fenster ab 22 Uhr geschlossen zu halten und außerhalb des Gebäudes ist Ruhe zu bewahren. Sollte es wegen Ruhestörung zu einer Anzeige kommen, so ist alleine der Mieter verantwortlich.
5. Versicherung und Haftung
Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden. Der Mieter hat die Litauische Gemeinschaft von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen. Reparaturkosten trägt bei unsachgemäßer Behandlung der Mieter. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
6. Dekoration und Reinigung
Durch das Anbringen von Dekoration dürfen keinerlei Schäden entstehen. Das Einschlagen von Nägeln, Haken, Schrauben u. Ä. in Decken, Wände oder Einrichtungsgegenstände ist nicht gestattet.
Der Mieter hat die gemieteten Räumlichkeiten in besenreinem Zustand zu verlassen. Verunreinigungen, die über eine normale Verschmutzung hinausgehen, sind zu entfernen.
7. Schlüsselgewalt
Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Beauftragten der Litauischen Gemeinschaft, der gleichzeitig den ordnungsgemäßen Zustand der Räumlichkeiten und der Einrichtung überprüft.
Die Anfertigung von Nachschlüsseln ist nicht gestattet.
Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich der Litauischen Gemeinschaft zu melden. Etwaige Folgekosten gehen zu Lasten des Mieters.
8. Rauchverbot
Ein absolutes Rauchverbot besteht in allen Räumen des Schlosses. Wir bitten die Raucher darum, den aufgestellten Aschenbecher im Außenbereich zu benutzen. Da die Liegenschaft auch ein Schulgelände ist das Rauchen nur an den ausgewiesenen Stellen gestattet.


