LITAUISCHE FLÜCHTLINGE (DP) IN DEUTSCHLAND
1944 – 1951
Vincas Bartusevičius
EINFÜHRUNG
Das Problem.
Freiwillige oder erzwungene Bevölkerungsverschiebungen sind weder eine Erscheinung der modernen Zeit, noch sind sie typisch nur für bestimmte Regionen oder Kulturkreise. Die Geschichte der Menschheit könnte wohl auch als eine Geschichte von Völkerwanderung, Flucht und Vertreibung geschrieben werden. Es handelt sich hierbei also um ein allgemeines Phänomen, wenn auch die Ursachen dafür vielfältig und in jedem Einzelfall durchaus verschieden sein können. Litauen stellt dabei keine Ausnahme dar.
Von einer nennenswerten litauischen Emigration in der neueren Zeit kann erst seit dem Anfang des l9. Jahrhunderts gesprochen werden, und zwar insbesondere nach den gescheiterten Aufständen von 1831 und 1863 gegen die zaristische Herrschaft. Eine Massenemigration aus Litauen setzt erst in der zweiten Hälfte des l9. Jahrhunderts ein und kann als ein verspäteter Drang der osteuropäischen Völker in die Neue Welt verstanden werden.
Am Vorabend der großen Zwangsverschleppung und Massenflucht, ausgelöst durch die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges, befanden sich 394.811 Litauer in den USA (Volkszählung von l940), an die l00.000 in Südamerika, etwa l0.000 in England.
Als im Sommer des Jahres 1944 als Folge des Heranrückens der deutsch-sowjetischen Front eine Massenflucht der litauischen Bevölkerung nach dem Westen einsetzte, ahnte wohl kaum einer der Betroffenen, womit sie enden würde. Es war eine spontane, nicht geplante und nicht organisierte, von niemandem geleitete Fluchtbewegung, mit der man, wenn nicht auf Tage, so doch nur auf Wochen, höchstens auf Monate die angestammte Heimat zu verlassen meinte. Daß man sich innerhalb von wenigen Jahren in den entferntesten Winkeln dieser Welt wiederfinden würde, dazu reichten weder die Phantasie der Betroffenen noch ihre Kenntnis der realen Lage aus.
Seit der Massenflucht im Jahre 1944 ist ein halbes Jahrhundert vergangen. Seither zeugen immer neue Kreuze in allen Teilen der Welt, unter denen die Gebeine dieser Flüchtlinge ruhen, von ihrer Anwesenheit dort. Mit der Ablehnung der Rückkehr in die von der Sowjetunion besetzte Heimat begriffen sie sich als politische Emigranten und unterschieden sich damit von Wirtschaftsflüchtlingen oder anderen Auswanderern. Das führte zwar zu einer Gettohaltung, einer gewissen geistigen Einkapselung, ermöglichte ihnen aber, weitgehend ihre Identität zu bewahren und einen wichtigen Beitrag zum gesamtlitauischen Kulturleben zu leisten.
Der durch die Erlangung der Unabhängigkeit erfolgte Einschnitt in die Geschichte der Flüchtlinge und eine gewisse Zeitperspektive erlauben es und machen es sogar notwendig, den Blick auf diesen Zeitabschnitt zu richten, um ihn wissenschaftlich zu durchdringen und darzustellen, und auf die Frage, was sich damals wirklich abgespielt hat, eine Antwort zu suchen.
Als Folge des Zweiten Weltkrieges befanden sich allein in Deutschland 9.620.000 und außerhalb Deutschlands nochmals 3.750.078 nichtdeutsche Vertriebene und Flüchtlinge. In dieser Masse von heimatlosen Menschen nimmt sich die Zahl von rund 200.000 Balten recht bescheiden aus. Es muß zunächst gesagt werden, daß bis jetzt weder litauische noch deutsche Historiker oder Soziologen für das Schicksal dieser Gruppe ein Interesse gezeigt haben. Das ist um so erstaunlicher, als die Literatur zu allgemeinen Flüchtlingsfragen in den letzten Jahrzehnten fast ins Unermeßliche angestiegen ist und in Deutschland die Diskussion um das Schicksal und die Eingliederung der später eingewanderten Minderheiten auch die theoretische Auseinandersetzung angeregt hat. Dabei scheint an zugänglichem Material kein Mangel zu sein.
Wenn die frühere litauische Emigration in den Arbeiten verschiedener Wissenschaftler (A. Eidintas, K. Kapočius, L. Truska, A. Kučas) umfassend und systematisch dargestellt und beschrieben wurde, so blieb das Leben der Vertriebenen und Flüchtlinge des Zweiten Weltkrieges weitgehend unerforscht. Zwar ist zu bestimmten Teilaspekten der Geschichte dieser Gruppe einiges veröffentlicht worden (insbesondere auch im letzten Jahrzehnt), doch eine ausführliche Gesamtdarstellung fehlt immer noch
Die große Massenflucht des Jahres 1944.
Auf welchen Wegen die Litauer Westeuropa erreicht haben, ist nicht schwer zu sagen. Schwieriger ist es, das Schicksal der einzelnen Gruppen nachzuzeichnen und ihren Anteil an der Gesamtzahl der Geflüchteten auszumachen.
Man kann folgende Bevölkerungsbewegungen nach Westen unterscheiden:
l. Flüchtlinge im Zusammenhang mit der ersten sowjetischen Okkupation (15. Juni 1940).
2. Umsiedler aufgrund des deutsch-sowjetischen Vertrages vom 10. Januar 1941.
3. Während der deutschen Besetzung gewaltsam Festgenommene und Deportierte:
a) Festgenommene und zum Arbeitseinsatz ins Reich Gebrachte.
b) Zur Wehrmacht oder zu militärähnlichen Einheiten Eingezogene.
c) Nach Deutschland in Gefängnisse und Konzentrationslager Verbrachte.
d) Evakuierte.
4. Litauer, die vor der nahenden Front und der drohenden zweiten sowjetischen Besetzung im Sommer 1944 die Heimat verließen.
Es ist schwer, die genaue Zahl der litauischen Vertriebenen und Flüchtlinge, die sich nach dem Kriegsende im Westen befanden, festzulegen. Nach dem Stand vom 31. Dezember 1946 haben sich um die Betreuung bei der UNRRA in Deutschland 58.805 Litauer bemüht. (Etwa 6.500 befanden sich in den anderen europäischen Ländern). Zu den 58.800 in Deutschland registrierten müssen diejenigen hinzugerechnet werden, die, aus welchen Gründen auch immer, keine Hilfe durch die UNRRA in Anspruch nehmen wollten oder konnten. Zu wenig in der Statistik berücksichtigt wurden Personen, die in der deutschen Wehrmacht gedient hatten, die Umsiedler des Jahres 1941 sowie Litauer aus Ostpreußen und dem Memelgebiet. So lebten nur 3% der 49.000 “litauischen” Memellandbewohner in UNRRA-Lagern und erhielten damit Unterstützung. In der Kartei des Rates der Klein-Litauer waren immerhin 12.000 von ihnen als Mitglieder eingetragen. Paradoxerweise wurde zwar das Territorium Klein-Litauens von den Litauern beansprucht, aber man war nicht bereit, die dort lebenden Menschen litauischer Herkunft als „echte“ Litauer anzuerkennen.
Man kann also sagen, daß sich 1945 in Deutschland über 60.000 Litauer (aus Groß-Litauen) aufhielten. Die Gesamtzahl der litauischen Flüchtlinge in Europa dürfte um die 70.000 liegen. Wie viele der Memellandflüchtlinge man hier noch dazurechnen will, hängt von den angelegten Maßstäben ab.
Die meisten litauischen Flüchtlinge in Deutschland und Österreich wurden in Lagern unterschiedlicher Größe zusammengefaßt. Die Nachkriegsgeschichte dieser Flüchtlinge kann in folgende Zeitabschnitte eingeteilt werden:
1. Unter der Obhut der UNRRA 15. 04. 1945 – 30. 06. 1947.
Ziel: sammeln, betreuen und in die Heimat rückführen.
2. Unter der Obhut der IRO 01. 07. 1947 – 30. 06. 1950.
Ziel: rückführen oder eine neue Heimat finden.
3. Unter deutscher Obhut ab 01. 07. 1950.
Ziel: Eingliederung in die deutsche Wirtschaft.
1. UNTER DER OBHUT DER UNRRA
Das Flüchtlingsproblem.
Das Flüchtlingsproblem nach dem Zweiten Weltkrieg war zwar riesig und voller Tragik, aber im Grunde schien es auch einfach zu sein. Massen von Menschen wurden durch gewaltsame Maßnahmen entwurzelt und durch fremde Mächte hin und her geschoben. Als Hauptschuldige an einer solchen Situation galten Deutschland und die von ihm betriebene Politik. Es schien nun logisch, daß, wenn der für diesen Zustand Verantwortliche – nämlich Deutschland – besiegt sein würde, sich auch das ganze Flüchtlingsproblem von allein lösen werde. Alle würden dorthin zurückkehren, woher sie gekommen waren. Als Problem wurde nur die ordnungsmäßige Abwicklung dieses Rückstromes erkannt, der nicht zu einem Chaos ausarten durfte. Vordringliches Interesse der Militärs war es, daß die nach Hause strömenden Fremdarbeiter nicht die für militärische Zwecke benötigten Verkehrswege verstopften. Es galt also, Unterkünfte bereitzustellen, die Versorgung zu sichern und sobald wie möglich die Rückführung zu organisieren. Am 11. Februar 1945 wurde in einem sowjetisch-amerikanischen Rückführungsabkommen festgehalten, daß alle in den besetzten Zonen befindlichen DPs zurückgeführt werden sollten, doch im Leipziger Abkommen vom 22. 5. 1945 wurde vereinbart, daß nur alle sowjetischen DPs und anglo-amerikanischen Personen repatriiert werden müßten, andere DPs dagegen nur, wenn freie Transportmittel zur Verfügung stünden.
Der Begriff der Displaced Person – DP – taucht zum ersten Mal in dem Administrativen Memorandum Nr. 39 des Obersten Hauptquartiers der Alliierten Expeditionsstreitkräfte (SHAEF) vom 18. 11. 1944 auf. Dort werden als DPs definiert: “Zivilpersonen, die sich aus Kriegsfolgegründen außerhalb ihres Staates befinden; die zwar zurückkehren oder eine neue Heimat finden wollen, dieses aber ohne Hilfestellung nicht zu leisten vermögen”.
Schon am 8. Mai 1945 wies das Oberste Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte die in Deutschland operierenden Armeeverbände an, sich verstärkt um die ausländischen Flüchtlinge zu kümmern und es als vordringliche Aufgabe der Alliierten anzusehen, für die Betreuung und Repatriierung der DPs zu sorgen. Hervorgehoben wurde auch, daß die Lebensbedingungen, ungeachtet der dadurch evtl. entstehenden Belastung der deutschen Bevölkerung, so gut wie möglich sein sollten, aber auf jeden Fall besser als die, unter denen sie als Fremdarbeiter oder Häftlinge gelebt hatten.
Betreuung durch die UNRRA.
Schon frühzeitig war erkannt worden, daß die Lösung des globalen Flüchtlingsproblems die Kräfte der Militärs übersteigen werde. So gründeten am 9. November 1943 44 alliierte Staaten die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA). Die Ziele dieser internationalen Organisation sollten sein:
1.) Gewährung einer materiellen Hilfe für befreite Personen aus UN-Staaten;
2.) Rückführung der Häftlinge, Vertriebenen und Flüchtlinge in ihre Heimat;
3.) Unterstützung beim Wiederaufbau der zerstörten Heimatstaaten.
Keine Betreuung erhielten zunächst also Personen, die nicht Bürger eines UN-Landes waren oder deren Flucht bzw. Vertreibung nicht in Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gebracht werden konnte. In der am 9. Juli 1946 von dem Europabereich der UNRRA herausgegebenen Direktive 40 A sind sämtliche UN-Staaten aufgeführt und es wird hinzugefügt, daß die Liste auch die ehemaligen Einwohner der Staaten Estland, Lettland und Litauen einschließe. Die Amerikaner setzten durch, daß deutsche Staatsbürger, wenn sie nicht NS-Opfer waren, und Flüchtlinge, die Bürger von Feindstaaten waren, von der Betreuung ausgeschlossen blieben.
Die UNRRA sah in der Rückführung der Flüchtlinge in ihre Heimat die einzige Möglichkeit der Lösung des Flüchtlingsproblems, und deswegen erklärten sie diese zu ihrer Hauptaufgabe. Doch auf der VI. und letzten Vollversammlung der UNRRA (Dezember 1946) trug man der veränderten Situation Rechnung und erklärte, daß es nun die Hauptaufgabe der UNRRA sei, die DPs zu betreuen, die eine Repatriierung ablehnten.
Am 4. April 1945 teilte die Sowjetunion, die auch ein Gründungsmitglied der UNRRA war, mit, daß sie auf die Tätigkeit der UNRRA in ihrem Besatzungsgebiet verzichtete.
Die ganze Tätigkeit der UNRRA litt an einem doppelten Widerspruch. Der größte Teil der Zwangsarbeiter und der Kriegsgefangenen war bereits heimgekehrt, bevor die Tätigkeit der UNRRA einsetzte. Deswegen hatte sie praktisch diejenigen zu versorgen, die nicht in ihre Heimat zurückkehren konnten oder wollten. Die Organisationsziele legten ihr aber etwas anderes auf, das viel Einsatz und Energie erforderte, nämlich die Rückführung dieser Personen. Sie war einerseits für die Befriedigung der über die Fragen der nackten Existenz hinausgehenden Bedürfnisse der DPs zuständig, andererseits mußte alles vermieden, manches Aufgebaute sogar zerstört werden, was das Wohlbefinden der DPs steigerte, auf Dauer angelegt war und von dem man annahm, daß es zum Verbleiben anregen könnte.
Das Bild der DPs.
Fast alle Fremdarbeiter, die sich in Deutschland befanden, waren unfreiwillig gekommen. Ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen waren hart gewesen.
Nach Ende des Krieges kehrten die Fremdarbeiter aus den westlichen Staaten problemlos in ihre Heimat zurück. Ein Teil der Fremdarbeiter aus den osteuropäischen Staaten, die ein schweres Los hatten erleiden müssen und Erniedrigung erfahren hatten, gerieten in Versuchung, sich jetzt zu rächen, was einen schlechten Eindruck von ihnen bei der Bevölkerung hervorrufen mußte. Die ablehnende Haltung der deutschen Bevölkerung wurde dort noch verstärkt, wo deutscher Wohnraum zugunsten der DPs beschlagnahmt worden war. Es bildete sich generell die Auffassung, die DPs hätten kein Recht auf Anwesenheit in den deutschen Zonen. Die Lagerunterbringung bedeutete gleichzeitig eine Isolierung von der deutschen Gesellschaft. Deshalb wurden sie von dieser nicht als Mitbürger in einem in Not geratenen Europa empfunden, sondern als privilegierte Außenseiter, die auf Kosten der Deutsche lebten.
Das vorliegende Material legt den Schluß nahe, daß die gegenseitige Abneigung eher auf Vorurteilen beruhte. Denn die exzessiven Ausschreitungen eines Teils der DPs beschränkten sich auf die ersten Wochen ihrer Befreiung, ihre spätere Kriminalitätsrate war nicht größer als die der deutschen Bevölkerung, und es sind Fälle dokumentiert, wo Deutsche sogar handgreiflich wurden, wenn es den DPs erlaubt wurde, Produktionsstätten zu betreiben. Tatsache bleibt jedoch, daß die gemeinsame Nachkriegserinnerung des deutschen Volkes in Bezug auf die DPs ausgesprochen negativ ist. Das ist sicherlich auch eine Folge der von den Alliierten betriebenen Isolationspolitik, die weder eine berufliche noch eine gesellschaftliche Integration, ja nicht einmal eine Kommunikation zwischen den Parteien erlaubte.
Zwar war das Schicksal der Litauer mit dem der anderen Flüchtlinge und Verschleppten eng verbunden, aber sie waren keine typischen Vertreter dieser Gruppe, nämlich in erster Linie nicht die zum Arbeitsdienst nach Deutschland verbrachten Arbeitskräfte, sondern Teilnehmer an der großen Flucht von 1944. Unter ihnen befand sich ein unverhältnismäßig hoher Anteil der Intelligenzschicht Litauens. Auch in dieser Hinsicht unterschied sich das Erscheinungsbild dieser Gruppe von dem der anderen.
Die baltischen DPs. Die baltischen DPs nahmen von Anfang an eine Sonderstellung ein. (Die Anzahl der lettischen Flüchtlinge in Deutschland betrug 94.730 – eigenen Angaben zufolge 111.495 und der estnischen 30. 978).
Schon im Frühjahr 1945 kamen die USA und England überein, die Annexion der Baltischen Staaten durch die Sowjetunion nicht anzuerkennen und damit die Balten auch nicht als sowjetische Staatsbürger anzusehen. Die Balten waren also zu keiner Zeit in Gefahr, gewaltsam rückgeführt zu werden. Obgleich die Franzosen sich in dem Abkommen vom 27. Juni 1945 verpflichtet hatten, auch die Balten nach Hause zu schicken, sind doch praktisch nur wenige Litauer gegen ihren Willen rückgeführt worden. Die Anzahl der freiwillig zurückgekehrten war sehr gering (1028).
Allerdings ließen sich die Alliierten in keine Diskussion um den Status der baltischen DPs ein und erkannten ihnen das Recht auf Bleiben zu, ohne eine Vorstellung davon zu haben, was mit ihnen zu geschehen habe, aber so ganz unproblematisch war ihre Lage doch nicht.
Die UNRRA stand 1945 zwei unterschiedlichen DP-Gruppen gegenüber: Juden, Balten und Polnisch-Ukrainern, die mehrheitlich eine Rückkehr ablehnten, was man ihnen halbwegs zuzugestehen bereit war, auf der einen und Polen sowie Jugoslawen, die man wenigstens zum Teil zu einer Rückkehr bewegen zu können glaubte, auf der anderen Seite. In der praktischen Arbeit aber waren auch die baltischen DPs dem Druck der örtlichen administrativen Organe, daß die DPs zu repatriieren seien, ausgesetzt, weil man einfach nicht begriff, warum diese Gruppe nicht in die Heimat zurückkehren, sondern hier bleiben wollte. Das Verständnis der geschichtlichen und politischen Zusammenhänge war gering. Entscheidend für die Ablehnung der Rückkehr durch die Balten waren aber ausschließlich politische Gründe.
Doch da bei der UNRRA die Meinung vorherrschte, die DPs würden nicht heimkehren wollen, solange das Leben in den Lagern besser sei als das in der Heimat, ersann man verschiedene Schikanen, um das Leben hier zu erschweren. U.a. wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
¨ Die Lagerbewohner wurden ständig von einem Lager in ein anderes gebracht. Oft mußte alles Hab und Gut innerhalb von Stunden zusammengepackt werden. Damit sollten alle aufgebauten sozialen Strukturen zerstört und eine Eingewöhnung verhindert werden;
¨ Man versuchte die Lagerleitungen und einflußreiche Persönlichkeiten, die sich gegen die Repatriierung aussprachen, abzulösen oder zu isolieren;
¨ Die Druckerzeugnisse in den Lagern unterlagen einer strengen Zensur;
¨ Man verbot den Druck von der Repatriierung abträglichen Schriften außerhalb der Lager;
¨ Um die Repatriierung zu fördern, wurden sowjetische Verbindungsoffiziere in die Lager geholt und der sowjetischen Propaganda Tür und Tor geöffnet, sowjetische Literatur, Zeitungen und Zeitschriften verteilt, Propagandafilme gezeigt.
Keinem anderen Zweck als der Verminderung der Zahl der DPs diente auch eine andere Maßnahme – die Status-Prüfung der DPs, die sogenannten Screenings. Wenn diese Maßnahmen auch für die baltischen DPs unangenehm und furchteinflößend waren – konnten sie doch zum Verlust der UNRRA-Betreuung und damit in eine ungewisse Zukunft führen, so kann man aus der heutigen Perspektive sagen, daß sie grundsätzlich keine Gefährdung ihrer Existenz bedeuteten.
Die Aufgabe der UNRRA war es, bei der Lösung des Flüchtlingsproblems behilflich zu sein. Die Grundversorgung übernahm das Militär, die Kosten wurden von den Deutschen getragen. Für die UNRRA verblieb, das soziale und kulturelle Leben der Lagerbewohner zu organisieren und zu unterstützen, also die Bereiche wie Selbstverwaltung, Schulen, berufliche Ausbildung, Kurse, Sport, Freizeit u ä.
Die litauischen DPs.
In Deutschland gab es zunächst 269 DP-Lager, in 113 von ihnen lebten auch litauische Flüchtlinge. In der Art der Unterbringung der DPs können drei Hauptformen unterschieden werden:
1. Kasernen-Lager (Anlagen der deutschen Wehrmacht);
2. Baracken-Lager (für Zwangsarbeiter oder – nach 1945 – speziell für Flüchtlinge erstellt);
3. Privatquartiere (ganze Straßenzeilen oder Stadtviertel wurden für DPs bereitgestellt, nachdem die deutsche Bevölkerung ausquartiert worden war; dies geschah aber nur in Baden – Württemberg und in der französischen Zone).
Wenn unter nationalen und kulturellen Aspekten die Zusammenfassung in Lagern als positiv angesehen werden kann, so waren die Lebensbedingungen in solchen Lagern sehr schwer. Für eine Person waren 4 qm Wohnfläche vorgesehen. Da die Zimmer in den Kasernen i.d.R. 30 bis 40 qm groß waren, mußten in einem Zimmer 2 bis 3 Familien wohnen, was bei längerem Zusammenleben oft nicht unproblematisch war. Ein Teil der Gebäude war durch Bomben beschädigt und konnte nur unvollkommen geheizt werden.
Die litauischen DPs in Deutschland setzten sich zusammen aus:
42 % Männern, 34 % Frauen, 24 % Kinder.
Die Altersgliederung:
0 – 6 Jahre 12%, 7 – 16 J. 14%, 17 – 25 J. 20%. 26 – 35 J. 24%, 36 – 50 J. 20%, 51 – 60 J. 7%, über 60 3%
Die berufliche Gliederung (d.h. unter den litauischen DPs befanden sich u.a. Mitglieder folgender Berufe):
227 Geistliche (25% der gesamten litauischen Geistlichkeit), 400 Angehörige des Hochschullehrkörpers, 90 Schriftsteller (70% der Mitglieder des Schriftstellerverbandes), 700 Gymnasiallehrer, 100 Fachlehrer, 300 Grund- und Hauptschullehrer, 100 Kindergärtnerinnen, 400 Ingenieure (Mitglieder des Berufsverbandes), 300 Ärzte, 350 Juristen.
Wenn auch das Lagerleben von seiner materiellen Seite her wenig angenehm sein konnte, so haben zumindest die baltischen DPs ein für Flüchtlinge seltenes Maß an Durchhaltevermögen und Unternehmungsgeist gezeigt, was sich in einer vielseitigen und vielschichtigen kulturellen Tätigkeit äußerte. Diese kulturelle Tätigkeit begann spontan und auf eigene Initiative, als man erkannte, daß der Zustand Heimatlosigkeit nicht so bald ein Ende finden würde und daß das “seßhafte” enge Zusammenleben in einem Lager gemeinschaftliche Aufgaben in Angriff zu nehmen ermöglichte.
In jedem Litauerlager konnte man Chöre und Volkstanzgruppen, Kindergärten und Grundschulen finden; Wand- oder auf irgendeine Art vervielfältigte Zeitungen erschienen; Gymnasien, Berufs- und Fachschulen wurden in großer Zahl eingerichtet, Kurse der verschiedensten Art angeboten. Bald erschienen in Druckereien gedruckte Wochen- und sogar Tageszeitungen, Zeitschriften und Jahrbücher. Die Künstler organisierten Kunstausstellungen, die Schriftsteller veröffentlichten ihre Werke. Auch die Schauspieler, Opernsänger, Ballettänzer, Musiker und Sportler wurden aktiv. Jugendorganisationen, Berufsverbände, kulturelle Vereinigungen und politische Parteien wurden wiedergegründet.
Die Umstände, unter denen die kulturelle Arbeit sich vollziehen konnte, waren alles andere als leicht, denn man bekam vielfach nicht die nötige Unterstützung. Sehr viel hing von den örtlichen Gegebenheiten und Personen ab. Grundsätzlich war die UNRRA nicht abgeneigt, die kulturelle Betreuung zu übernehmen, sie war aber weder personell noch finanziell darauf vorbereitet. Auch ihr von oben vorgegebenes Ziel, alles zu verhindern, was irgendwie auf Dauer angelegt war und den DPs das Leben erträglicher erscheinen lassen könnte als das, welches sie zu Hause erwartete, wirkte sich oft negativ aus.
Die Bildungseinrichtungen der litauischen Flüchtlinge.
Nach dem Kriege befanden sich in Deutschland über 12.000 litauische Kinder sowie Jugendliche, die noch in der Ausbildung standen, darunter 2.500 Kindergartenkinder, 4.150 Grundschulkinder, 3.260 Gymnasiasten, 2.000 Studenten, 500 Berufs- und Fachschüler.
Folgende Ausbildungseinrichtungen entstanden:
Ausbildungseinrichtungen
1945 – 1946 1948 – 1949
Anzahl Lehrer Schüler Anzahl Lehrer Schüler
Kindergärten 71 110 2.134 61 115 1.935
Grundschulen 112 327 4.087 79 296 3.691
Realschulen 14 143 502 11 128 354
Gymnasien 20 455 2.442 26 487 2.504
Fachschulen 1 27 81 5 60 213
Abiturienten: 1945/46 – 305; 1946/47 – 292; 1947/48 – 153, 1948/49 – 158 = 908;
Die höheren technischen Schulen entließen 1947- 49 80 Abiturienten.
Die ersten Schulen entstanden im Sommer 1945 in Lagern, in denen Kinder im schulpflichtigen Alter lebten und der eine oder andere Lehrer Zuflucht gefunden hatte, also zunächst spontan und ohne irgendwelche zentralen Direktiven, denn Stellen, die solche hätten bestimmen können, gab es noch nicht. Größere Schulen und Gymnasien wurden eingerichtet, wo sich eben eine entsprechend große Zahl litauischer Flüchtlinge zusammenfand. So entstand aus dem Nichts und ohne einen vorher gefaßten Plan im Laufe des Jahres 1945 ein ganzes Netz von Lagerschulen.
Die Grundlage für die schulische Arbeit bildeten die Lehrpläne, wie sie in Litauen vor dem Krieg Gültigkeit hatten. Man hatte zunächst die Vorstellung, daß die Jugendlichen ihre Schulbildung in Litauen würden fortsetzen können, und so wollte man die dazu nötigen Voraussetzungen schaffen. Bald übernahm der “Litauerverband” (Lietuvių sąjunga) die Aufgaben einer Schulaufsicht. Er richtete schon im Juli 1945 eine Bildungskommission sowie eine Kommission für die Herausgabe von Schulbüchern ein, erarbeitete vorläufige Bildungsrichtlinien und übernahm somit die Zuständigkeit für alle Fragen der Bildung und Ausbildung.
Der neuformierte Litauische Vertriebenenverband (Lietuvių Tremtinių Bendruomenė) erließ am 4. März 1946 einen Bildungsgesamtplan, der zur Grundlage der späteren Arbeit wurde. Folgende Bildungseinrichtungen waren vorgesehen: Kindergärten – Volksschulen – Progymnasien – Gymnasien – Fachschulen – Kurse – Volkshochschulen – Hochschulen. Die Aufsicht führte ein Bildungsausschuß als oberste Schulbehörde. Nach am 4. April 1948 erfolgter Neustrukturierung der Bildungsarbeit übte der Bildungsausschuß die Funktion eines Kultusministeriums aus.
Die Kindergärten entstanden als erste. Die UNRRA unterstützte sie mit Spielzeug und auch mit einer zusätzlichen Verpflegung für die Kinder. Es fehlte aber an geschultem Personal, so daß oft Grundschullehrer oder geeignete Hausfrauen diese Arbeit übernehmen mußten.
Es entstanden die Grundschulen des Typus I mit 4 Klassen und dort, wo keine Progymnasien oder Gymnasien eingerichtet werden konnten, entstanden auch die Grundschulen des Typs II mit zusätzlichen vier Klassen. Die Progymnasien waren 4klassige Schulen, die auf 4 Klassen Grundschule aufbauten, die Gymnasien bauten ebenfalls auf 4 Klassen Grundschule auf und waren 8klassig.
1947 wurden in den Gymnasien zusätzlich berufsbezogene Fächer angeboten. Man wollte dadurch eine Art Doppelqualifizierung erreichen, weil man von der Notwendigkeit einer praktischen Ausbildung überzeugt war.
Wer die Statistik der Schulen betrachtet, muß auch die Arbeit, die nötig war, den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, dazudenken. Räume und Möbel mußten bereitgestellt, Unterrichtsmittel beschafft werden, qualifiziertes Personal mußte gefunden, die Bezahlung gelöst werden. Lehrpläne mußten erarbeitet werden, eine Schulaufsicht vorhanden und die Anerkennung der Schulabschlüsse gewährleistet sein. Das alles machte eine funktionierende Organisation von nicht geringem Ausmaße erforderlich.
Es fehlte zunächst an allem, vor allem an Kreide, Heften und Lehrbüchern. Indessen wußte man sich zu helfen, indem der Lehrer den Stoff diktierte und die Schüler mitschrieben.
Doch nach einem Jahr stellte sich die Situation bereits weit günstiger dar. Eine ganze Reihe von Lehrbüchern für die Grundschule – Lese- und Rechenbücher, Grammatik-, Geschichts-, Geographie-, Biologiebücher – wurden verfaßt und herausgegeben, ebenfalls eine Anzahl von Lehrbüchern für das Gymnasium. Daneben erschienen Bücher der schöngeistigen Literatur.
Neben den allgemeinbildenden Schulen gab es noch eine ganze Reihe anderer Hoch- und Fachschulen. In die Berufsfachschulen wurden Jugendliche, die 4 Klassen der Grundschule erfolgreich abgeschlossen hatten, in die Höheren Berufsfachschulen, wer eine 8jährige Grundschule oder ein Progymnasium erfolgreich abgeschlossen hatte, aufgenommen. Die Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb der Berufsfachschulen waren äußerst schlecht, weil die dazu benötigten Werkstätten fehlten. 1947/48 waren immerhin 760 Jugendliche in der Berufsausbildung.
Auch die Erwachsenenbildung wurde nicht vernachlässigt. In jedem Lager fanden spezielle Kurse statt. Beliebt waren die Fahrschulen, aber auch Nähkurse oder die Ausbildung zu Elektroinstallateuren oder Uhrmachern. Ebenso verbreitet waren Englisch-, aber auch Deutschkurse und sogar die Esperantosprache fand ihre Interessenten.
Eine Gesamtbilanz der Berufsausbildung für die Jahre 1945 – 1948, allerdings nur für die US-Zone, sieht so aus: Gesamtanzahl der Bevölkerungsgruppe – 23.544, davon wurden 7.300 Personen in einem Beruf ausgebildet, das macht 31% der Gesamtbevölkerung aus. Ausgebildet wurde in 70 Berufen.
Besonders zu nennen wäre die Baltische Universität, die formell ihre Arbeit am 14. März 1946 in Hamburg begann. Sie war in den Räumen des Museums für Hamburgische Geschichte untergebracht. Im ersten Semester hatte die Universität 8 Fakultäten, an denen, bei einer Gesamtzahl von 997 Studenten, 355 Litauer, 496 Letten und 146 Esten studierten. Die Vorlesungen wurden auf deutsch gehalten. Den Lehrkörper bildeten 137 Dozenten, von denen 37 Litauer, 72 Letten und 28 Esten waren. Die Zahl der Studierenden schwankte sehr, einmal wegen der Emigration, aber auch wegen des Übergangs an deutsche Universitäten. Wissenschaftliche Beiträge wurden in den “Contributions of Baltic University” veröffentlicht, von denen 68 Hefte erschienen sind.
Die Universität wurde am 27. Januar 1947 von Hamburg nach Pinneberg verlegt. Neben den materiellen Sorgen mußte die Universität auch aus anderen Gründen ständig um ihr Überleben kämpfen. Am 30. September 1949, nach 9 Semestern, wurde die Baltische Universität geschlossen. In der Zeit hatten 76 Studenten die Universität erfolgreich absolviert (16 Litauer, 53 Letten und 7 Esten).
Am 16. Februar 1946 war in München eine Internationale UNRRA-Universität eröffnet worden. 2.000 Studenten aus 29 Nationalitäten, darunter 300 Litauer, nahmen dort ihr Studium auf. Doch auch hier wurde wegen verschiedener Schwierigkeiten die Universität nach kurzer Zeit geschlossen.
Am 11. Februar 1946 gestatteten die französischen Militärbehörden es, in Freiburg ein Institut für angewandte Kunst (Ecole des Arts et Metiers) zu errichten, das am 11. Juli seine Arbeit aufnahm und vorwiegend von litauischen Kräften geleitet wurde. In der Zeit bis zu seiner Schließung im September 1949 studierten dort 135 Studenten, angeleitet von 35 Dozenten.
1947 studierten 2.184 litauische Studenten an deutschen Universitäten. Zunächst unterstützte die UNRRA die Studenten und kümmerte sich sowohl um die Bereitstellung von Unterkünften und Verpflegung wie auch um die Zahlung der Studiengebühren. Am 4. März 1947 aber wurde verfügt, daß die UNRRA jede Hilfe und Betreuung der Studenten ablehnen solle. Alle Studentenheime, Mensen und ähnliche Einrichtungen der DPs wurden geschlossen. Die Studierenden sollten in allgemeinen DP Lagern unterkommen. Das führte zu großen Schwierigkeiten, da sich nicht in allen Universitätsstädten solche Lager befanden.
Immerhin wurden in den Jahren 1946-1948 von litauischen Studenten über 200 Dissertationen geschrieben. 1948 gab es noch 1.678 litauische Studierende (116 Diplomanden, 140 Doktoranden), am 1. April 1949 – 795.
Neben der Orientierung der Bildungsziele und Inhalte an denen des untergegangenen Staates kann man in dem Bildungssystem auch einige moderne, auf die Zukunft gerichtete Tendenzen erkennen:
1) ein verstärktes Unterrichten in den Fremdsprachen,
2) eine verstärkte Hinwendung zu naturwissenschaftlichen Fächern in der Schule,
3) den Versuch, mit dem Angebot, gleichzeitig einen handwerklichen Beruf zu erlernen, den Absolventen der allgemeinbildenden Schulen eine Art Doppelqualifizierung zu ermöglichen,
4) den Versuch, Erziehung und politische Bildung systematisch in das Schulsystem einzubinden und
5) die Öffnung der höheren Schule für breitere Bevölkerungsschichten.
Das Bildungswesen der Flüchtlinge legte eine feste Grundlage für die künftige Berufstätigkeit und für die Erhaltung der eigenen nationalen Identität.
Das Pressewesen:
Der Bedarf an Informationen war in jener in jeder Hinsicht unsicheren Zeit naturgemäß groß. So erschienen in den Lagern als erstes auf allen nur möglichen Wegen vervielfältigte Informationsblätter. Doch schon Ende 1945 gab es in Deutschland 135 periodische litauische Presseerzeugnisse, davon 13 in Druckereien hergestellt, von denen wiederum 8 Zeitungen waren: “Lietuva” [„Litauen“] in München (16. 8. 1945), “Aidai” [„Echos“] in München (1. 9. 1945), “Mūsų kelias” [„Unser Weg“] in Dillingen (1. 9. 1945), “Žiburiai” [„Leuchten“] in Augsburg 5. 10. 1945), “Laisvės varpas” [„Glocke der Freiheit“] in Lübeck (26. 11. 1945), “Mūsų viltis” [„Unsere Hoffnung“] in Fulda 1945), “Naujas gyvenimas” [„Das neue Leben“] in München (1. 12. 1945) und “Tėvynės garsas” [„Klang der Heimat“] in Schweinfurt (23. 12. 1945). Fünf dieser ersten Zeitungen erschienen über einen längeren Zeitraum.
Die Arbeit der mit der Zeit entstandenen 16 litauischen Verlage gestaltete sich mitunter sehr schwierig. Das erste Hindernis bestand darin, eine Lizenz der Besatzungsmächte zu erhalten. Ferner fehlte es an Papier und qualifizierten Arbeitskräften, die deutschen Druckereien verfügten über keine litauischen Schriftzeichen. Alle Texte mußten darüber hinaus für die zeitweilig sehr strenge Zensur ins Englische übertragen werden; es durfte nichts Nachteiliges über den Verbündeten Sowjetunion erscheinen, noch irgend etwas, das nach Meinung der Alliierten der Repatriierung abträglich sein könnte. Erst 1947 lockerte sich die Zensur. Auch der Vertrieb der Druckerzeugnisse war nicht unproblematisch.
1946 kamen 32 neue Zeitungen und auch Zeitschriften für Kinder und Jugendliche (“Saulutė”, [„Die Sonne“], “Skautų aidas” [„Echo der Pfadfinder“]) sowie wichtige Fachzeitschriften (“Tremties mokykla” [„Schule der Vertriebenen“], “Žingsniai” [„Schritte“] u.a.) heraus.
1944 – 1950 erschienen im freien Europa insgesamt etwa 800 litauische Bücher und andere nicht periodische sowie etwa 600 periodische Druckerzeugnisse.
Gründung einer Gesamtorganisation.
Schon während des Krieges wurde in Berlin ein Verband der Litauer (Lietuvių sąjunga) gegründet, der sich um die auf die eine oder andere Art nach Deutschland gekommenen Litauer kümmerte. Die litauische Botschaft war 1940 geschlossen worden, so daß eine offizielle Vertretung Litauens nicht mehr bestand.
Im Herbst 1945 erkannte man die Notwendigkeit einer engeren Organisation der Litauer. Die am 20.-22. November in Wiesbaden tagenden Vertreter des Verbandes der Litauer berieten über eine Reorganisation und eine neue Struktur ihrer Arbeit. Am 3.-4. März 1946 fand im Lager Hanau, einem der größten Litauerlager, eine Konferenz statt, an der die demokratisch gewählten Vertreter der litauischen Flüchtlinge teilnahmen. Auf dieser Konferenz wurde durch Annahme einer Satzung und Wahl eines Vorstandes der Litauische Vertriebenenverband (Lietuvių Tremtinių Bendruomenė – LTB) gegründet. Mitglieder sollten alle Litauer sein, ohne daß eine Beitrittserklärung abgegeben werden mußte. Die einzige Verpflichtung bestand in der Zahlung eines symbolischen Solidaritätsbeitrages. Die Ziele der Organisation wurden in der Präambel der Satzung wie folgt umschrieben:
¨ “Der Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit des aus der Heimat vertriebenen Teils des Volkes,
¨ der Erhaltung des guten Rufes der Litauer,
¨ der Aufsicht über die Bildungseinrichtungen der Vertriebenen,
¨ dem Aufbau der Berufs- und Fachausbildung,
¨ der Entfaltung der nationalen Solidarität und der Liebe zur Arbeit,
¨ der Unterstützung der Arbeit der die Vertriebenen betreuenden Ämter und Organisationen und damit der Vorbereitung auf ein neues Leben in der unabhängigen Heimat soll der Litauische Vertriebenenverband dienen”.
Am 12. März begann der neue Verband mit seiner Arbeit, damit endete die Tätigkeit des alten Litauerverbandes.
Neben den allgemeinen organisatorischen Aufgaben und der Vertretung der Interessen der litauischen Vertriebenen gegenüber den sie betreuenden internationalen Organisationen sowie der Militärverwaltung machte man sich Gedanken über die Vermeidung von negativen Begleiterscheinungen des Lagerlebens, insbesondere über die Bekämpfung der Kriminalität. In dem 12 Punkte umfassenden Katalog der ahndungswürdigen Handlungen standen die unverhältnismäßig hohe Bereicherung aus Spekulationen, das Kartenspiel sowie das Brennen und übermäßige Trinken von Schnaps an erster Stelle. Ein Netz von Lagergerichten wurde aufgebaut sowie ein Oberstes Gericht als Berufungsinstanz eingerichtet.
2. UNTER DER OBHUT DER IRO
Gründung der IRO und die Bemühungen, für die Flüchtlinge eine neue Heimat zu finden.
Als im Laufe des Jahres 1946 immer deutlicher wurde, daß die UNRRA ihren Auftrag, sämtliche DPs zu repatriieren, nicht würde erfüllen können, mußte an Ersatz gedacht werden. So nahm die UN-Vollversammlung am 20. Juni 1946 die Satzung einer neuen internationalen Organisation – der International Refugee Organization (IRO) – an. Die förmliche Gründung wurde am 15. Dezember 1946 beschlossen, und am 31. Dezember 1946 unterzeichneten 8 Staaten den Gründungsurkunde.
Am 1. Juli 1947 übernahm die PCIRO (Preparatory Comission IRO) die Betreuung der DPs und auch die Fürsorge für die anderen Flüchtlinge. Die Aufgaben der IRO in Bezug auf die DPs wurden gegenüber denen der UNRRA erweitert. Zu ihnen zählte fortan auch die Neuansiedlung der DPs im Ausland (resettlement) sowie die Gewährung von Rechtsschutz für alle DPs.
Die Betroffenen spürten den Wechsel der sie betreuenden Organisationen zunächst kaum. Das Personal der UNRRA wurde zwar verkleinert, aber weitgehend von der IRO übernommen. Zur Verringerung der Zahl der DPs bediente sich die IRO der gleichen Methoden wie die UNRRA. So wurde im Oktober 1947 wieder eine Überprüfung der Betreuungswürdigkeit (screening) der DPs vorgenommen, und die Verlegung der Lagerinsassen von einem in ein anderes Lager erfolgte in unregelmäßigen Abständen. 1948-1949 wurde diese Praxis noch verstärkt gehandhabt, allerdings nur in der amerikanischen und der britischen Zone.
Die Motive für diese Maßnahmen waren: erstens die aufgrund der durch die Auswanderung bedingten sinkenden DP-Zahl entstandenen Notwendigkeit, eine Neustrukturierung zu erreichen, zweitens der wegen des dringend benötigten Wohnraums durch die deutschen Stellen ausgeübte Druck. Aber hauptsächlich wollte man auch weiterhin die entstandenen Lagerstrukturen zerschlagen, um das Leben dort nicht zu angenehm erscheinen zu lassen, denn letztlich wollte auch die IRO die Zahl der DPs mit allen Mitteln senken.
In dem Maße, in dem die Rückführung der DPs in ihre ursprüngliche Heimat an Bedeutung verlor, rückten die Bemühungen der IRO, für sie eine neue Heimat zu finden, immer mehr in den Vordergrund. Ende 1948 hatten sich 14 Staaten dazu verpflichtet, Flüchtlinge bei sich aufzunehmen. Die DPs waren bereit auszuwandern, weil sich die internationale Lage in Europa verschärfte und die Versorgung in den Lagern sich dramatisch verschlechterte. In Deutschland Arbeit und Brot zu finden war für die meisten aussichtslos.
Zunächst bemühten sich die Litauer ernsthaft, ein kompaktes Siedlungsgebiet irgendwo in der Welt für sich zu finden. Als dieser Plan sich nicht realisieren ließ, wurde versucht, den Auswandererstrom in die angelsächsischen Länder, vor allem Nordamerika, zu lenken.
Belgien und England waren die ersten Länder, die bereit waren, Flüchtlinge aufzunehmen. Die Arbeitsbedingungen dort waren aber unbefriedigend, so daß sich einmal wenige Auswanderungswillige für diese Länder fanden, andererseits viele sie mit der Zeit wieder verließen. Die USA, die das Hauptauswanderungsland werden sollte, beschloß erst 1948, im Laufe von zwei Jahren 200.000 DPs aufzunehmen; 1949 erhöhte man diese Quote auf 400.000. Am 21. Oktober 1948 verließ das Schiff “General Black” Bremerhaven, das die ersten DPs gemäß der DP-Akte nach Amerika brachte. Am 30. Oktober erreichte es den New Yorker Hafen. Auf diesem Schiff waren auch 168 Litauer.
Nach eigenen Unterlagen und dem Stand von 1954 haben sich die erfaßten 58.113 litauischen Flüchtlinge so in der Welt verteilt:
Europa (12.133): Österreich 181, Belgien 250, Großbritannien 3.000, Dänemark 130, Italien 150, Frankreich 550, Niederlande 36, Schweden 250, Schweiz 36, Westdeutschland 7.550.
Nordamerika (36.700): USA 29.000, Kanada 7.700.
Südamerika (4.110): Argentinien 800, Bolivien 10, Brasilien 700, Chile 40, Kolumbien 550, Uruguay 10, Venezuela 2.000.
Australien (5.170): Australien 5.000, Neuseeland 170.
Gründung des Litauischen Weltbundes.
In den Jahren 1948 und besonders 1949, als immer mehr litauische Vertriebene aus Deutschland auswanderten, ergaben sich für den Litauischen Vertriebenenverband neue Probleme, nämlich die ordnungsmäßige Reduzierung bzw. Liquidierung der sehr zahlreichen Einrichtungen und Organisationen. Es zeigte sich, daß auch diese Jahre nach der Flucht und Vertreibung den meisten Flüchtlingen keine Lebensumstände von Bestand und Dauer gebracht hatten. Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit mußten die Litauer alles zurücklassen, was sie aufgebaut hatten. Mitnehmen an Hab und Gut konnten sie auch diesmal nur das, was sie mit sich tragen konnten.
Die IV. Ratsversammlung des Verbandes, die am 18./19. Mai 1949 in Hanau stattfand, stand ganz im Zeichen der Auflösung und der Sorge um die in Deutschland verbleibenden Litauer. Innerhalb eines Jahres verstreuten sich die litauischen Flüchtlinge über alle 5 Kontinente. So ergab sich die Notwendigkeit, sie durch eine die ganze Welt umspannende Organisation zu verbinden. Am 27. Mai 1949 nahm das Oberste Komitee zur Befreiung Litauens eine Satzung für den Litauischen Weltbund an, der zur Grundlage dieser neuen Organisation wurde.
Die Charta für die Litauer in der Welt, die am 14. Juni 1949 angenommen wurde, ist bis heute das Grundgesetz der Litauer außerhalb der Heimat geblieben. Darin heißt es: “Die in der Welt zerstreuten Litauer bilden eine einheitliche Weltgemeinschaft”. Darin formuliert wurden u.a. auch die zwei Hauptziele des Weltbundes: die Verpflichtung eines jeden Mitglieds, das Volkstum zu erhalten und sich für ein unabhängiges Litauen einzusetzen. Diesen zwei Zielen waren alle Einrichtungen und Aktivitäten der Flüchtlinge untergeordnet. In Deutschland organisierte sich am 16. Februar 1950 der bestehende Litauische Vertriebenenverband nach den neuen Grundsätzen und wurde so Teil des Litauischen Weltbundes, der nach und nach durch Gründungen in den einzelnen Staaten entstand. Die Neuorganisation wurde 1958 durch die Gründung eines Dachverbandes vollendet.
Fortan verfügten die Litauer über drei allgemeine Institutionen:
¨ Den Litauischen Diplomatischen Dienst. Viele Staaten erkannten die Annexion der baltischen Staaten nicht an, einige ließen die diplomatischen Vertretungen weiterbestehen, wenn auch mit eingeschränkten Rechten. Der Diplomatische Dienst verstand sich als Repräsentant der staatlichen Institutionen des unabhängigen Litauens.
¨ Das Oberste Komitee zur Befreiung Litauens (VLIK), das 1943 durch die damaligen politischen Parteien und Widerstandsbewegungen in Litauen gegründet, 1945 in Deutschland wiedergegründet und 1955 in die USA verlegt wurde. Nach seinem Selbstverständnis vertrat es den Willen des litauischen Volkes in der Heimat.
¨ Den Litauischen Weltbund, der sich nach dem Willen seiner Gründer zunächst um die kulturellen und sozialen Belange kümmern, also vorwiegend die Erhaltung des Volkstums sichern sollte. Er zog aber nach und nach auch politische Aufgaben an sich und verstand sich als die politische Vertretung der Litauer außerhalb der Heimat.
3. UNTER DEUTSCHER OBHUT
Trotz intensiver Bemühungen der IRO, für alle DPs eine neue Heimat zu finden, zeichnete sich schon frühzeitig ab, daß ein „harter Kern“ (hard core) von etwa 100.000 bis 150.000 Personen in Deutschland würde bleiben müssen. Die aufnehmenden Länder waren nur an jungen, gesunden und uneingeschränkt arbeitsfähigen DPs interessiert. Die IRO sollte aber zum 30. Juni 1950 ihre Tätigkeit einstellen und künftig nur die noch nicht abgeschlossene Auswanderung betreuen. Es ergab sich also die Notwendigkeit, die rechtliche Stellung der verbleibenden Gruppe neu zu fixieren. Dieses geschah in dem Gesetz über die Rechtsstellung der heimatlosen Ausländer vom 25. April 1951. Darin wurde den DPs für viele Rechtsgebiete die volle Gleichstellung mit den deutschen Staatsangehörigen zugesprochen. Eine Gleichstellung mit deutschen Flüchtlingen und Vertriebenen erfolgte jedoch nicht. Die DPs erhielten auch nicht das Wahlrecht, konnten nicht Beamte werden und mußten später auch nicht in der Bundeswehr dienen. Aus den “DPs” wurden “Heimatlose Ausländer”. Der neue Begriff vermied jeden Bezug auf die historischen Ursachen der Entstehung dieser Gruppe und enthielt keinen Hinweis auf die sich daraus ergebende deutsche Verantwortung.
Die in Deutschland verbliebenen Litauer, die meistens wegen Krankheit, hohen Alters oder wegen ihrer deutschen Herkunft (Memelgebiet) nicht in der Lage waren auszuwandern, konnten nur weniges, was aufgebaut war, vor dem Untergang retten. Im Jahre 1951 hatte die Litauische Volksgemeinschaft noch 10.271 organisierte Mitglieder, die verstreut in über 100 Orten Deutschlands lebten, 1954 – 7.550.
Die zentrale, alle Litauer umfassende Organisation, die Litauische Volksgemeinschaft e.V., wurde 1953 Eigentümerin eines 5 ha großen Anwesens in Lampertheim-Hüttenfeld, wo trotz vieler Schwierigkeiten ein Gymnasium – als einziges in der Emigration – erhalten werden konnte. Von den vielen Schulen bestanden 1952 noch 4 Grundschulen mit 86 Kindern und 18 lituanistische Schulen (Sonntagsschulen) mit 310 Kindern, doch mit der Zeit mußten sie alle geschlossen werden. Etwa 20 andere Organisationen waren weiter tätig. 1981 wurde das Litauische Kulturinstitut gegründet, um in erster Linie die Spuren der Litauer in Deutschland zu sichern.
Die immer kleiner werdende Zahl der Litauer ergänzte sich durch die seit 1957 aus der Sowjetunion nach Deutschland kommenden Spätheimkehrer oder Aussiedler. Ein Teil von ihnen sind Litauer oder zeigen eine Hinwendung zum Litauertum. Sie sind aber keine Flüchtlinge und stellen somit eine andere Art der im Ausland lebenden Litauer dar. Ein neues Kapitel im Leben der Litauer in Deutschland wurde durch die Erlangung der Unabhängigkeit Litauens und die damit einsetzende neue Auswanderungswelle, aufgeschlagen.